Der Lichtschutzfaktor (LSF) eines Sonnenschutzmittels gegen UV-B-Strahlung gibt an, wie viel länger man in der Sonne bleiben darf. Rothaarige dürfen ungeschützt nur 5 Minuten in die Sonne. Ein Mittel mit LSF 20 erlaubt ihnen 100 Minuten Sonne. Die Besonnungszeit sollte aber nur bis zu zwei Dritteln ausgereizt werden.